Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kurierdienst-Verträge
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Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Arbeitsverhältnisse zwischen der Assaf GmbH, Mergenthalerallee 15–21, 65760 Eschborn und den angestellten Kurierfahrer:innen.
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Vertragsgegenstand
Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet und erfolgt in Teilzeit ohne Tarifbindung. Die Tätigkeit erfolgt hauptsächlich im Bereich Lieferung von Speisen, Lebensmitteln, Medikamenten oder ähnlichen Waren im Kundenauftrag.
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Arbeitsbeginn und Probezeit
Der Arbeitsbeginn wird individuell vereinbart. Die ersten 12 Monate gelten als Probezeit. Innerhalb dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
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Arbeitszeit und Einsatz
Die monatliche Arbeitszeit wird individuell festgelegt. Der Arbeitsort ist vom Arbeitgeber bestimmt. Es besteht kein Anspruch auf freie Wahl des Einsatzortes. Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind im Rahmen gesetzlicher Höchstgrenzen möglich.
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Vergütung
Die Vergütung erfolgt als monatliches Bruttoarbeitsentgelt, das jeweils am letzten Kalendertag des Monats auf das vom Arbeitnehmer angegebene Bankkonto überwiesen wird. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur Rückzahlung unrechtmäßig erhaltener Zahlungen.
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Urlaub
Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Die Urlaubsplanung erfolgt in Absprache mit dem Arbeitgeber. Krankheit während des Urlaubs ist durch Attest nachzuweisen.
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Krankheit und Nachweispflicht
Krankheit ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Ab dem dritten Krankheitstag ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Bei längerer Krankheit im Ausland gelten gesonderte Meldepflichten.
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Datenschutz
Die Assaf GmbH verpflichtet sich zum Schutz personenbezogener Daten. Kurierfahrer sind verpflichtet, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (z. B. Kundendaten) die DSGVO einzuhalten.
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Verhalten am Arbeitsplatz
Die Anweisungen des Arbeitgebers sowie betriebliche Regeln, insbesondere zur Kleidung, Nutzung von Firmengeräten und Kommunikation mit der Presse, sind einzuhalten.
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Verschwiegenheit und Wettbewerbsverbot
Alle vertraulichen Informationen sind auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geheim zu halten. Der Arbeitnehmer darf während des laufenden Arbeitsverhältnisses keine konkurrierende Tätigkeit ausüben.
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Sonderregelungen & Arbeitsmittel
Optional können Tankkarten oder Firmenfahrräder zur Verfügung gestellt werden. Diese bleiben Eigentum der Assaf GmbH und sind bei Vertragsende zurückzugeben. Die Nutzung ist ausschließlich dienstlich gestattet.
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Fortbildung
Die Assaf GmbH bietet verpflichtende Schulungen an, insbesondere zur App-Nutzung und Kundenkommunikation. Während der Fortbildung besteht Lohnfortzahlung.
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Kündigung
Nach der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Der Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Freistellung aussprechen.
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Schlussbestimmungen
Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Bei Vertragsbeendigung sind alle Arbeitsmittel zurückzugeben.