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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kurierdienst-Verträge

 

  1. Geltungsbereich

    Diese AGB gelten für alle Arbeitsverhältnisse zwischen der Assaf GmbH, Mergenthalerallee 15–21, 65760 Eschborn und den angestellten Kurierfahrer:innen.

  2. Vertragsgegenstand

    Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet und erfolgt in Teilzeit ohne Tarifbindung. Die Tätigkeit erfolgt hauptsächlich im Bereich Lieferung von Speisen, Lebensmitteln, Medikamenten oder ähnlichen Waren im Kundenauftrag.

  3. Arbeitsbeginn und Probezeit

    Der Arbeitsbeginn wird individuell vereinbart. Die ersten 12 Monate gelten als Probezeit. Innerhalb dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

  4. Arbeitszeit und Einsatz

    Die monatliche Arbeitszeit wird individuell festgelegt. Der Arbeitsort ist vom Arbeitgeber bestimmt. Es besteht kein Anspruch auf freie Wahl des Einsatzortes. Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind im Rahmen gesetzlicher Höchstgrenzen möglich.

  5. Vergütung

    Die Vergütung erfolgt als monatliches Bruttoarbeitsentgelt, das jeweils am letzten Kalendertag des Monats auf das vom Arbeitnehmer angegebene Bankkonto überwiesen wird. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur Rückzahlung unrechtmäßig erhaltener Zahlungen.

  6. Urlaub

    Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Die Urlaubsplanung erfolgt in Absprache mit dem Arbeitgeber. Krankheit während des Urlaubs ist durch Attest nachzuweisen.

  7. Krankheit und Nachweispflicht

    Krankheit ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Ab dem dritten Krankheitstag ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Bei längerer Krankheit im Ausland gelten gesonderte Meldepflichten.

  8. Datenschutz

    Die Assaf GmbH verpflichtet sich zum Schutz personenbezogener Daten. Kurierfahrer sind verpflichtet, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (z. B. Kundendaten) die DSGVO einzuhalten.

  9. Verhalten am Arbeitsplatz

    Die Anweisungen des Arbeitgebers sowie betriebliche Regeln, insbesondere zur Kleidung, Nutzung von Firmengeräten und Kommunikation mit der Presse, sind einzuhalten.

  10. Verschwiegenheit und Wettbewerbsverbot

    Alle vertraulichen Informationen sind auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geheim zu halten. Der Arbeitnehmer darf während des laufenden Arbeitsverhältnisses keine konkurrierende Tätigkeit ausüben.

  11. Sonderregelungen & Arbeitsmittel

    Optional können Tankkarten oder Firmenfahrräder zur Verfügung gestellt werden. Diese bleiben Eigentum der Assaf GmbH und sind bei Vertragsende zurückzugeben. Die Nutzung ist ausschließlich dienstlich gestattet.

  12. Fortbildung

    Die Assaf GmbH bietet verpflichtende Schulungen an, insbesondere zur App-Nutzung und Kundenkommunikation. Während der Fortbildung besteht Lohnfortzahlung.

  13. Kündigung

    Nach der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Der Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Freistellung aussprechen.

  14. Schlussbestimmungen

    Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Bei Vertragsbeendigung sind alle Arbeitsmittel zurückzugeben.